Per 01. Januar 2002 hat der Bundesrat die neue Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV 2002) in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung bringt u.a. wesentliche Neuerungen, bzw. einen Systemwechsel beim Vollzug der Installationskontrolle.
Neu ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass seine elektrischen Installationen regelmässig kontrolliert werden und ständig den Sicherheitsanforderungen der NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung) genügen.
Den entsprechenden Sicherheitsnachweis muss er gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen in den nachstehenden Fällen erbringen:
Bei der Übernahme von neu erstellten Installationen.
Bei der periodischen Überprüfung bestehender Installationen.
Bei der Überprüfung der Installationen im Zusammenhang
mit Handänderung müssen die Installationen mit 10- und
20-jähriger Kontrollperiode neu kontrolliert werden, sofern
die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Da Sie als Eigentümer der Elektroinstallationen für deren
Sicherheit zuständig sind, müssen Sie beim Auftreten allfälliger
Mängel dafür sorgen, dass diese umgehend und fachgerecht
durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben werden.